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   VGH Bayern, 21.12.2022 - 7 CE 22.2168   

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https://dejure.org/2022,39165
VGH Bayern, 21.12.2022 - 7 CE 22.2168 (https://dejure.org/2022,39165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2022 - 7 CE 22.2168 (https://dejure.org/2022,39165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 7 CE 22.2168 (https://dejure.org/2022,39165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1; BGB analog § 1004 Abs. 1 S. 2; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO.
    Erfolgloser Eilantrag auf Unterlassung einer Äußerung eines Amtsträgers über einen Verein

  • rewis.io

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Pressemitteilung, Tatsachenbehauptung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2022 - 7 CE 22.2168
    Auch wenn der Antragsteller aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1998 - VI ZR 205/97 - (BGHZ 139, 95) zitiert, das im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 GG als unabdingbare Voraussetzung die Einordnung ansieht, ob die beanstandete Aussage anhand ihres objektiven Aussagegehalts als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung zu qualifizieren ist, lässt sich den Ausführungen des Antragstellers nicht entnehmen, ob er mit den Zitaten die Qualifizierung der streitgegenständlichen Aussage als Meinungsäußerung belegen will.

    Tatsachenbehauptungen werden dabei durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt und sind der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2022 a.a.O. Rn. 35 m.w.N.; BGH, U.v. 16.6.1998 - VI ZR 205/97 - BGHZ 139, 95 Rn. 15).

    Grundsätzlich gilt, dass im geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede spricht (vgl. BGH, U.v. 16.6.1998 - VI ZR 205/97 - BGHZ 139, 95 Rn. 15).

  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2022 - 7 CE 22.2168
    Hieraus folgt, dass Tatsachenbehauptungen von Amtsträgern nur rechtmäßig sind, wenn sie sich als wahr erweisen (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2022 - 6 C 11.20 - NVwZ 2022, 1820 Rn. 31 m.w.N.).

    Tatsachenbehauptungen werden dabei durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt und sind der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2022 a.a.O. Rn. 35 m.w.N.; BGH, U.v. 16.6.1998 - VI ZR 205/97 - BGHZ 139, 95 Rn. 15).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2022 - 7 CE 22.2168
    Sie lassen sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen (vgl. BVerfG, B.v. 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 - BVerfGE 90, 241 Rn. 47 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2022 - 7 CE 22.2168
    Unabhängig davon, dass sich beispielsweise die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266 Rn. 124 ff.) nicht mit Tatsachenbehauptungen (vgl. dortige Rn. 123), sondern mit der - zur strafrechtlichen Einordnung erforderlichen - Ermittlung des objektiven Sinns einer Meinungsäußerung befasst, bleibt der Antragsteller eine nachvollziehbare Begründung dafür schuldig, warum den zitierten Passagen ein Anhalt für unterschiedliche Auslegungsalternativen der streitgegenständlichen Aussage entnommen werden kann.
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2022 - 7 CE 22.2168
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsäußerungsbezug genießen Grundrechtsschutz (vgl. BGH, U.v. 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - NJW 2013, 790 Rn. 12).
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